Tagesbezogener Pauschalbetrag (Gesamt) 117,46€
Vereinbarungsgrundlage zwischen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Kreis Dithmarschen / Träger der Einrichtung :
Grundlage für die Entgeltvereinbarung sind der Jugendhilfe-Rahmenvertrag für Schleswig Holstein nach § 78 f SGB VIII vom 21.06.2001 und die mit dem Träger der Einrichtung getroffene Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom 14.09.2005 / 19.09.2005.
Der Kostenträger hat ein Prüfrecht im Sinne der Ziffer 9 der Verfahrensvereinbarung Jugendhilfe - VV JugH -.